51 Breitband-Dienstleister für Kommunen
Beim Ausbau von Breitbandinfrastruktur können Dienstleister helfen: Auf der vom ABZ-Bayern verwalteten Liste stehen Unternehmen für Breitband-Planungen und -Machbarkeitsstudien und erstmals ein Dienstleister für die vergabe- und beihilferechtliche Begleitung.
Mögliche Dienstleistungen neutraler Planungsdienstleister sind:
- Beratung und Unterstützung bei Vergabe und Ausschreibung
- Unterstützung bei der Ist- / Bedarfsanalyse
- Bestandsaufnahme der bestehenden Telekommunikationsinfrastruktur
- Planung von möglichen Breitbandinfrastrukturen unter Berücksichtigung aller möglichen Technologien
Mögliche Ergebnisse der Dienstleistungen:
- Die Gemeinde führt eine EU-Ausschreibung durch
- Die Gemeinde verfügt über detaillierte Kenntnis der örtlichen (Breitband-)Infrastruktur.
- Lösungsansätze und Varianten für die Breitbanderschließung werden aufgezeigt.
- Erleichterter Einstieg für Breitband-Anbieter in die konkrete Realisierungsplanung. Ggf. Veröffentlichung von (Teil-)Ergebnissen der Untersuchungen in der Markterkundung bzw. im Auswahlverfahren auf der kommunalen Homepage.
Dabei gilt:
- Obige Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch hier nicht gelistete Firmen können geeignete Dienstleister sein!
- Die Listung hier sagt nichts über die Qualität der Dienstleister aus.
- Die Kommunalen Referenzen beruhen auf den Angaben der Dienstleister.
- Manche der hier aufgeführten Dienstleister sind auch als Breitband-Anbieter bei www.breitband.bayern.de gelistet. Das bedeutet: Diese Firmen bieten nicht nur Planung und Studien an, sondern können Breitbandinfrastrukturen auch realisieren und betreiben. Daher ist bei diesen Anbietern besonders darauf zu achten, dass die Gesamtsicht vorhanden ist (z. B. Einbeziehung der Lösungsmöglichkeiten und Techniken anderer Breitband-Anbieter).
- Suchende Gemeinden und noch nicht gelistete Dienstleister können sich an das ABZ wenden:
Auftragsberatungszentrum Bayern e.V.
Orleansstraße 10-12, 81669 München, Tel. 089/5116-3172, Fax 089/5116-3663
info@abz-bayern.de | www.abz-bayern.de
Förderung:
Bis zum 31.12.2011 unterstützte das bayerischen Breitbandförderprogramm Planungs- und Machbarkeitsstudien. Ab dem 1.1.2012 ist das nicht mehr möglich.
Ansprechpartner für die bis 31.12.2011 mögliche Förderung ist die zuständige Bezirksregierung.
