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Änderung der Breitbandförderung ab 01.01.2011

Der folgende Text bezieht sich auf das am 31.12.2011 beendete Bayerische Breitbandförderprogramm.

Die EU-Kommission hat die Verlängerung des bayerischen Breitbandförderprogramms bis zum 31.12.2011 gestattet.

Allerdings müssen zwei leichte Änderungen bei Markterkundung- und Auswahlverfahren beachtet werden, die ab dem 01.01.2011 gelten:

  • Einerseits geht es um den offenen, diskriminierungsfreien Netzzugang.
     
  • Andererseits um die Betriebsdauer der geförderten Breitbandinfrastruktur: 7 statt 5 Jahre!
     

Details entnehmen Sie bitte der PDF-Datei "Änderung der Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)"

Das bedeutet:

  • Für Markterkundung- und Auswahlverfahren, die vor dem 01.01.2011 starten, gelten diese Änderungen NICHT. Sie können weitergeführt werden, auch wenn das Ende im Jahr 2011 liegt.
     
  • Für Markterkundung- und Auswahlverfahren, die ab dem 01.01.2011 starten, gelten diese Änderungen! Entsprechend sind Ausschreibungstexte anzupassen. Der Mustertext für das parallele Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren ist entsprechend geändert worden!