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Auswahlverfahren: Information zur Ausgestaltung

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und das Bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten informieren zur Ausgestaltung des Auswahlverfahrens im Rahmen der Förderung von Breitbandinfrastrukturen in Bayern:

Nach Nummer 6.4.1 der bayerischen Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (siehe rechte Spalte) ist ein Netzbetreiber im Wege eines offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens zu bestimmen.


Hierdurch wird keine Verpflichtung begründet, eine formale vergaberechtliche Ausschreibung nach den Vorschriften der VOL/A oder VOB/A durchzuführen. Die Beschreibung der Leistung muss aber technologie- und anbieterneutral auf der Grundlage des ermittelten Bedarfs abgefasst sein.
Für Fragen zur inhaltlichen Ausgestaltung des Auswahlverfahrens steht den Gemeinden das


Auftragsberatungszentrum Bayern e. V.
Orleansstraße 10-12
81669 München
www.abz-bayern.de
Tel.: 089/5116-172

zur Verfügung.

Dieses verwaltet auch einen Pool an Unterlagen von Gemeinden, die bereits das Auswahlverfahren durchlaufen haben. Die Unterlagen können als Orientierungshilfe herangezogen werden. Es handelt sich aber nicht um geprüfte und bewilligte Musterunterlagen.