Breitbandstrategie des Bundes und bayerisches Förderprogramm
Wie wirken sich das Konjunkturpaket II und die Breitbandstrategie des Bundes auf das bestehende bayerische Breitbandförderprogramm aus?
Antwort: Das bayerische Breitbandförderprogramm wurde weiter entwickelt!
1. Breitbandstrategie des Bundes
Am 18. Februar 2009 hat die Bundesregierung ihre Breitbandstrategie veröffentlicht. Deren erstes Teilziel ist es, bis spätestens Ende 2010 die bislang nicht versorgten Gebiete mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen abzudecken.
- Dieses Ziel der Bundesregierung deckt sich mit dem Ziel der bestehenden bayerischen Breitbandförderung, bis Ende 2010 eine bedarfsgerechte Grundversorgung mit Übertragungsgeschwindigkeiten von mindestens 1 Megabit pro Sekunde zu realisieren.
Über eine Grundversorgung hinaus formuliert die Bundesregierung langfristige Ziele für Übertragungsraten von 50 Megabit pro Sekunde. Um diese Ziele zu erreichen, plant die Bundesregierung den Aufbau eines Breitband-Infrastrukturatlasses, die Einrichtung einer zentralen Baustellendatenbank, die Nutzung frei werdender Rundfunkfrequenzen für den Ausbau von Breitband-Funklösungen im ländlichen Raum und eine wachstums- und innovationsorientierte Regulierung.
Zusätzliche Mittel stellt der Bund im Rahmen der Breitbandstrategie nicht bereit. Ein eigenes Bundesförderprogramm für Breitband wird nicht aufgelegt.
2. Bewertung durch die Breitbandinitiative Bayern
Für die langfristigen Zielsetzungen der Breitbandstrategie greift der Bund einige gute Ansätze auf, die schon länger diskutiert werden.
Diese strukturell angelegten Maßnahmen werden aber voraussichtlich erst über einen langen Zeitraum greifen.
Zusätzliche finanzielle Mittel stellt die Bundesregierung nicht bereit – auch nicht für die GAK-Förderung oder die GRW-Förderung.
Daher bleibt die bayerische Breitbandrichtlinie das einzige verfügbare Förderprogramm.
3. Weiterentwicklung des Bayerischen Breitbandförderprogramms
Das bayerische Förderprogramm ist gut angelaufen. Fast 1.500 der gut 2.000 bayerischen Gemeinden haben im Breitbandportal einen lokalen Ansprechpartner (Breitbandpaten) benannt.
Die Partner der Breitbandinitiative Bayern stehen bereit, diese Erfahrungen auf Bundesebene einzubringen.
Aus Mitteln des Zweiten Konjunkturpakets des Bundes hat die Bayerische Staatsregierung zusätzlich zu den bisherigen 19 Mio. EUR weitere 18,75 Mio. EUR für die Breitbandförderung zur Verfügung gestellt. Insgesamt kann Bayern den Ausbau von Breitbandinfrastrukturen zukünftig mit rund 38 Mio. EUR fördern.
Im Zuge der zusätzlichen Mittel wurde
- der staatliche Förderbetrag von bisher 50.000 EUR auf maximal 100.000 EUR angehoben.
- Der Fördersatz ging von bisher 50 % auf 70 % hoch und der
- Verfahrensablauf wurde durch die Zusammenlegung von Markterkundungs- und Auswahlverfahren vereinfacht.
Die Zielsetzung des bayerischen Förderprogramms bleibt unverändert. Auch mit diesen Verbesserungen wird der zügige Ausbau der flächendeckenden Mindestversorgung mit 1 Megabit pro Sekunde angestrebt.
Darüber hinaus kann in Bayern eine noch schnellere Breitbandanbindung von Gewerbegebieten und gewerblich geprägten Mischgebieten gefördert werden.
Die langfristige Zielsetzung der Bundesregierung von Übertragungsgeschwindigkeiten mit 50 Megabit pro Sekunde ist nicht Zielsetzung des auf die Erschließung der noch bestehenden weißen Flecken ausgerichteten Bayerischen Förderprogramms.
4. Handlungsoptionen der Kommunen
Siehe "Übersicht über den Ablauf der bayerischen Breitband-Förderung"
Unabhängig von der Förderung ist stets zu prüfen, ob die Breitbanderschließung ohne Fördermittel möglich ist.
