Bundesrahmenregelung Leerrohre: Infoblatt, Monitoring
Das Breitbandbüro des Bundes hat ein Informationsblatt zur "Bundesrahmenregelung Leerrohre" zusammengestellt.
Zudem übernimmt das Breitbandbüro des Bundes das Monitoring: Bayerische Kommunen oder Landkreise, die Breitband-Ausbaumaßnahmen mit Hilfe dieser Regelung durchführen, werden gebeten, ihre Projekte zu melden (und nicht mehr an das Bayerischen Wirtschaftsministerium).
Dazu hat das Breitbandbüro des Bundes ein Online Monitoring-System eingerichtet: breitbandbuero.de/monitoring/
Für die Abgabe von Monitoring-Meldungen aus den Jahren 2010 und 2011 steht Ihnen das Online-Monitoring-System bis zum 28. Februar 2012 zur Verfügung.
Die Meldungen haben einen beihilferechtlichen Hintergrund. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ist aus europarechtlichen Gründen dazu angehalten, den bei der EU-Kommission für die Bundesrahmenregelung Leerrohre angemeldeten Beihilferahmen einzuhalten.
Von Interesse sind dabei im wesentlichen die vom Bund im Rahmen der Modellprojektförderung und / oder von Kommunen im Rahmen eigeninitiativer Projekte bereitgestellten Mittel. Diese öffentlichen Subventionen (Beihilfewert des entsprechenden Projekts) sind anzugeben.
