Drucken PDF Version

Übersicht über den Ablauf der bayerischen Breitband-Förderung

Der folgende Text bezieht sich auf das am 31.12.2011 endende Bayerische Breitbandförderprogramm.

 

Um den Gemeinden den Einstieg in das Thema "Breitband" zu erleichtern, stellt das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie ein kostenloses Beratungsangebot zur Verfügung. Gegenstand dieser Beratung können technische und förderrechtliche Fragen sein. Die Gemeinde kann gemeinsam mit den Beratern Schwerpunkte erarbeiten und den besten Weg hin zu einer Breitbandversorgung besprechen.

Die bayerische Breitband-Förderung richtet sich nach der "Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)" in der Fassung vom 26. Mai 2009.


 

SCHRITT 1: Ist-/Bedarfsanalyse


Die Ist- und Bedarfsanalyse dokumentiert den vorhandenen Breitbandbedarf und die bereits existierende Breitbandversorgung vor Ort.

Dazu muss die Gemeinde einen Ansprechpartner benennen, der sich verantwortlich um das Thema "Breitband" in der Gemeinde kümmert – der Breitbandpate:

Technische Informationen und interessante Breitband-Beispiele finden Sie hier.

Für die Ist- und Bedarfsanalyse kann der Standard-Fragebogen der Breitbandinitiative verwendet werden. Alternativ können andere Fragebögen und Informationen genutzt werden. Der mit den Standard-Fragebögen ermittelte Bedarf kann im Breitbandportal eingepflegt werden. Es wird automatisch eine PDF-Datei für die Ist- und Bedarfsanalyse erzeugt, die im weiteren Verfahren verwendet werden kann.  

Über die Ist- und Bedarfsanalyse hinaus kann eine Gemeinde die eigene Infrastruktur genauer analysieren und optimierte Planungen auch für nachhaltige Lösungen vornehmen lassen. Solche Planungsarbeiten und Machbarkeitsuntersuchungen werden gesondert gefördert. Siehe dazu auch Checkliste "Machbarkeitsstudien und Planungsarbeiten" (Download über die rechte Spalte).

ACHTUNG: Änderungen zum 01.01.2011!

Das Auftragsberatungszentrum Bayern verwaltet eine Liste von neutralen Planungsbüros, die solche Untersuchungen durchführen.


 

SCHRITT 2: Finden eines geeigneten Breitbandanbieters


Ein Breitbandanbieter soll in Aufbau und Betrieb einer Internet-Infrastruktur investieren. Zunächst prüft der Anbieter, ob sich das finanziell rechnen kann. Dazu benötigt er möglichst viele Informationen, z. B. die Ist- und Bedarfsanalyse.

Falls der Anbieter feststellt, dass es sich nicht lohnt die Infrastruktur komplett auf eigene Kosten aufzubauen und zu betreiben: Mit einem Angebot an die Kommune zeigt der Anbieter seine Wirtschaftlichkeitslücke an.

Ob ohne Kosten für die Gemeinde ein Ausbau möglich ist, wird im Markterkundungsverfahren ermittelt. Markterkundung bedeutet, dass Anbieter aufgefordert werden, Breitbanddienste

  • zeitnah,
  • bedarfsgerecht,
  • zu marktüblichen Bedingungen
  • und ohne finanzielle Beteiligung Dritter

anzubieten. Siehe dazu auch Checkliste "Offerten bei Breitbandinvestitionen".

Findet sich ein Anbieter, der einen zuschussfreien Breitbandausbau realisieren kann, ist eine Förderung nicht mehr möglich.


Für die Ermittlung eines zuschussbedürftigen Breitbandausbaus steht das Auswahlverfahren zur Verfügung. Das Auswahlverfahren ist offen, transparent und diskriminierungsfrei durchzuführen und unterliegt der Anbieter-  und Technologieneutralität. Ziel ist die Ermittlung eines Netzbetreibers, der den definierten Breitbandbedarf zu den wirtschaftlichsten Bedingungen abdecken kann. Hinweise zur inhaltlichen Ausgestaltung des Auswahlverfahrens finden sich unter Nummer 6.4 der Richtlinie. Die Durchführung eines Auswahlverfahrens ist für die Förderung zwingend.


Gemäß der Neuauflage der Breitbandrichtlinie vom 26. Mai 2009 können Markterkundung und Auswahlverfahren ab sofort in einem Verfahrensschritt parallel laufen.

Es gilt: Das Auswahlverfahren muss 2 Wochen länger als die Markterkundung laufen. Zudem: Das Markterkundungsverfahren muss mindestens 4 bis 6 Wochen dauern, das Auswahlverfahren mindestens 6 bis 8 Wochen.
(vor dem 15.06.2009 absolvierte Verfahren behalten ihre Gültigkeit).

Vorgehen in der Praxis:

  • Bereiten Sie die gemeindliche Homepage vor:
    Platzieren Sie dort die Ergebnisse der Ist- und Bedarfsanalyse und ggf. weitergehende Informationen, die es Breitband-Anbietern erleichtern, ein Angebot abzugeben. Der "Mustertext für das Markterkundung Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren" (Achtung: Text am 04.03.2011 aktualisiert) ist ein Vorschlag für eine zusammenfassende Übersicht der nachgefragten Breitbandversorgung.
  • Einloggen als Breitbandpate Stufe 2 (ggf. Registrierung als Breitband-Pate).
  • Gemeinde in Markterkundungs-/Auswahlverfahren-Liste eintragen (via linke Navigation: Klick auf "Markterkundung und Auswahlverfahren bearbeiten", dann auf "Statuspflege"):
    Link zur Gemeindehomepage sowie Datum für Start und Ende von Markterkundung und Auswahlverfahren eintragen.
    Das Markterkundungsverfahren muss mindestens 4 bis 6 Wochen dauern! Das Auswahlverfahren muss mindestens 2 Wochen länger als die Markterkundung andauern und mindestens 6 bis 8 Wochen dauern.
  • Prüfen Sie, ob die Gemeinde in deröffentlich zugänglichen Markterkundungs-/Auswahlverfahren-Liste steht!
  • Einem Förderantrag ist die Bestätigung für ein erfolgloses Markterkungsungsverfahren beizufügen: Ein Beispiel dafür ist die "Muster-Bestätigung".


Bei Fragen zur Durchführung des Auswahlverfahrens hilft das Auftragsberatungszentrum Bayern weiter.


 

SCHRITT 3: Förderantrag


Wenn ein Anbieter einen zuschussfreien Breitbandausbau realisieren kann (erfolgreiches Markterkundungsverfahren), benötigt die Gemeinde keine Fördergelder.

Bleibt das Markterkundungsverfahren ohne Ergebnis, kann die Gemeinde im Auswahlverfahren diejenige zuschusspflichtige Offerte auswählen, die im Rahmen der Wirtschaftlichkeit den niedrigsten Zuschussbetrag erfordert.  Für die Finanzierung des Zuschusses kann die Gemeinde staatliche Fördergelder beantragen. 
Der Förderantrag ist bei der zuständigen Bezirksregierung abzugeben.