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Förderung von Investitionen in die Breitbandinfrastruktur

Das bayerische Breitband-Förderprogramm endet zum 31.12.2011.
Folgende Informationen beziehen sich auf dieses endende Förderprogramm:

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und das Bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten informieren: Die Bayerische Breitband-Förderrichtlinie ist komplett von der EU genehmigt.

Gefördert werden bedarfsgerechte Breitbandinfrastrukturen. Bei Privathaushalten ist eine Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 1 Mbit/s bedarfsgerecht.
Ein Angebot mit einer höheren Übertragungsgeschwindigkeit ist nicht von der Förderung ausgeschlossen, wenn es für die Gemeinde wirtschaftlicher ist. Bei der Auswahl der Angebote von Breitbandanbietern können Kriterien wie Wirtschaftlichkeitslücke, Endkundenpreise, Übertragungsgeschwindigkeit oder Versorgungsgrad berücksichtigt werden.

Gewerbetreibende und Freiberufler können ihren Bedarf individuell begründen. In Gewerbegebieten und gewerblich geprägten Mischgebieten ist damit eine Förderung auch von hochbitratigen Breitbandinfrastrukturen möglich.

Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn die Voraussetzungen der Bayerischen Förderrichtline erfüllt sind. Dazu gehört die Durchführung einer Ist- und Bedarfsanalyse (Nr. 6.1 der Breitband-Richtlinie), eines Markterkundungsverfahrens (Nr. 6.1 der Breitbandrichtlinie) und eines transparenten Auswahlverfahrens (Nr. 6.4 und 6.5 der Breitband-Förderrichtlinie).

Anträge auf die Förderung von Investitionen in leitungsgebundene und/oder funkbasierte Breitbandinfrastrukturen (Nr. 4.1.2 der Breitband-Förderrichtlinie) sowie von Investitionen in den Auf- oder Ausbau eigener leitungsgebundener und/oder funkbasierter Breitbandinfrastrukturen (Nr. 4.1.3 der Breitband-Förderrichtlinie) können gestellt werden. Zuständig ist die örtliche Bezirksregierung.
Das Antragsformular steht rechts zum Download zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände in ländlichen Gebieten. Das sind Gemeinden, die entweder selbst weniger als 10.000 Einwohner aufweisen oder deren auszubauender Ortsteil nicht mehr als 10.000 Einwohner hat.

Letztes Update des Förderantrages (Download siehe rechts): 27.03.2009.