Zugangs-Bedingungen zur Infrastruktur der Deutschen Telekom AG
Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 07.12.2009:
"Bundesnetzagentur legt Bedingungen für den Zugang zur Anschlussinfrastruktur der Deutschen Telekom AG fest.
Kurth: „Wichtiger Meilenstein für mehr Wettbewerb bei der Breitbandversorgung“
Die Bundesnetzagentur hat jetzt erstmals die konkreten Bedingungen festgelegt, zu denen die Deutsche Telekom AG (DT AG) anderen Netzbetreibern Zugang zu ihrer Anschlussinfrastruktur gewähren muss..."
