Planer und Dienstleister finden
Die bayerische Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten ermöglicht die Förderung von Planungsarbeiten und Machbarkeitsuntersuchungen (vgl. Nr. 4.1.1, 7.2.3, 11.1 der Breitband-Förderrichtlinie). Update des Förderantrages am 27.03.2009.
Mögliche Dienstleistungen neutraler Planungsdienstleister sind:
- Unterstützung bei der Ist- / Bedarfsanalyse
- Bestandsaufnahme der bestehenden Telekommunikationsinfrastruktur
- Planung von möglichen Breitbandinfrastrukturen unter Berücksichtigung aller möglichen Technologien
Mögliches Ergebnis der Planungen und Machbarkeitsuntersuchungen:
- Die Gemeinde verfügt über detaillierte Kenntnis der örtlichen (Breitband-)Infrastruktur.
- Lösungsansätze und Varianten für die Breitbanderschließung werden aufgezeigt.
- Erleichterter Einstieg für Breitband-Anbieter in die konkrete Realisierungsplanung. Ggf. Veröffentlichung von (Teil-)Ergebnissen der Untersuchungen in der Markterkundung bzw. im Auswahlverfahren auf der kommunalen Homepage.
Liste Anbieter für Planungsarbeiten und Machbarkeitsuntersuchungen
Dabei gilt:
- Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch hier nicht gelistete Firmen können geeignete Dienstleister sein! Für die staatliche Förderung spielt es keine Rolle, ob eine dienstleistende Firma hier gelistet ist!
- Die Listung hier sagt nichts über die Qualität der Dienstleister aus.
- Die Kommunalen Referenzen beruhen auf den Angaben der Dienstleister.
- Manche der hier aufgeführten Dienstleister sind auch als Breitband-Anbieter bei www.breitband.bayern.de gelistet. Das bedeutet: Diese Firmen bieten nicht nur Planung und Studien an, sondern können Breitbandinfrastrukturen auch realisieren und betreiben. Daher ist bei diesen Anbietern besonders darauf zu achten, dass die Gesamtsicht vorhanden ist (z. B. Einbeziehung der Lösungsmöglichkeiten und Techniken anderer Breitband-Anbieter).
- Suchende Gemeinden und noch nicht gelistete Dienstleister können sich an das ABZ wenden:
Auftragsberatungszentrum Bayern e.V.
Orleansstraße 10-12, 81669 München,
Tel. 089/5116-172, Fax 089/5116-663
info@abz-bayern.de
www.abz-bayern.de
Förderung:
- Für die Förderung zuständig ist die örtliche Bezirksregierung.
- Antragsformular: siehe rechte Spalte.
Bei Antragstellung ist nachzuweisen, dass mindestens drei Planungsbüros zur Abgabe von Angeboten für Planungsarbeiten und/oder Machbarkeitsuntersuchungen aufgefordert wurden.
