Registrierung für das Breitbandportal
Um das komplette Breitbandportal www.breitband.bayern.de nutzen zu können, ist für Vertreter von Kommunen und Breitbandanbietern eine Registrierung nötig.
Diese beinhaltet:
- Einverständnis mit den Nutzungsbedingungen,
- Datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung und
- die Vollmacht der Kommune bzw. der Firma
Das Registrierungsformular finden Sie in der rechten Spalte dieser Seite zum Download.
Per Post muss es dem BIHK zugeschickt werden (Adresse siehe Formular).
Der Nutzen für Kommunen:
- Kommunen werden bei der Erfassung der Ist- und Bedarfssituation unterstützt: Der Standard-Fragebogen der Breitbandinitiative (Download siehe rechts) kann online eingegeben werden.
Ergebnis ist ein PDF-Dokument, in dem die Fragebögen statistisch aufbereitet sind. Damit kann der Bedarf vor Ort gegenüber Breitband-Anbietern besser dokumentiert werden. Zudem kann so die in der Förderrichtlinie vorgesehene Ist- und Bedarfsanalyse durchgeführt werden (z.B. als Anlage der Förderanträge). Wobei jeder Gemeinde frei gestellt ist, die Ist- und Bedarfsanalyse anderweitig durchzuführen. - Der Breitband-Pate sieht, welche Firmen seine Kommune markiert haben, dass sie dort aktiv sind bzw. werden wollen.
- Auf den Infrastrukturkarten sieht der Pate wo Funkmasten und Hauptverteiler stehen.
- Über die Liste der Breitband-Anbieter erhält er die Kontaktdaten zu den Ansprechpartnern in den Anbieter-Firmen.
- Unterstützung bei der Förderung: Die Eintragung in die Liste "Markterkundung und Auswahlverfahren" ist nur für Breitband-Paten möglich.
Der Nutzen für Breitband-Anbieter:
- Die Breitband-Anbieter können die Kontaktdaten der Breitband-Paten und deren Breitband-Ist- und Bedarfserfassung einsehen. Dadurch kann das Portal noch besser Nachfrage und Angebot zusammenbringen.
- Listung im Verzeichnis der Breitband-Anbieter.
- Der Anbieter kann Gebiete markieren, in denen er Breitband anbietet bzw. anbieten will: Ein Breitband-Pate sieht, welche Unternehmen in seiner Kommune aktiv sind oder es werden wollen.
Hintergrund:
Mit der Unterstützung der Ist- und Bedarfsanalyse im Sinne der Förderrichtlinie müssen die handelnden Akteure mit ihren konkreten Rechten und Pflichten im Portal genau identifiziert werden. Insbesondere muss transparent sein, in welchem Auftrag ein Portal-Teilnehmer handelt. Daher kann die Möglichkeiten des Portals nur der nutzen, der mit den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung einverstanden ist. Ebenso wird eine Vollmacht der Kommune, Firma etc. benötigt, damit belegt ist, dass Sie in deren Auftrag am Portal teilnehmen. Das entsprechende Formular ist rechts zum Download angeboten.
Nach Post-Eingang werden Sie für die weiterentwickelte Version von breitband.bayern.de freigeschaltet:
- Neue Teilnehmer am Portal erhalten ihre persönlichen Zugangsdaten dann in Kürze per eMail.
- Für vor Mitte 2008 im Breitbandportal angemeldete Teilnehmer ändern sich die Zugangsdaten nicht.
- Mehrere Zugänge zum Breitbandportal pro Kommune/Landkreis/Institution/Firma/... sind möglich (Urlaubsvertretung etc.): Für jeden Teilnehmer wird das Einverständnis zu Nutzungsbedingungen und Datenschutz einzeln benötigt. Ebenso ist für jeden die Vollmacht erforderlich. Diese kann auch gemeinsam ausgestellt werden.
